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Online-Glücksspiele
Aktuelle Rechtslage
7. Oktober 2020

Nach § 4 Abs. 4 des geltenden Glücksspielstaatsvertrags sind das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücks-spiele im Internet verboten.

Abweichend von diesem Verbot gibt es zwei mögliche Ausnahmen: So können die Länder den Vertrieb und die Vermittlung von Lotterien und das Veranstalten von Sportwetten im Internet erlauben.

Kontinuierlicher Angebotszuwachs
Ersteres wird bereits angeboten, bezüglich letzterem sind im Oktober 2020 die ersten Konzessionen vergeben worden. Darüber hinaus sind Online-Glücksspielangebote trotz des Verbots weit verbreitet. Die Entwicklung des Angebots in Deutschland in den letzten Jahren zeigt einen kontinuierlichen Zuwachs bei den meisten Online-Glücksspielangeboten.

Sowohl die Anzahl der Anbieter als auch der verschiedenen Angebote ist kontinuierlich angestiegen. Eine Ausnahme von den oben genannten Regelungen stellt Schleswig-Holstein dar: Mit der Kündigung des 1. Glücksspieländerungsstaatsvertrags hat das Land 23 Anbietern eine Lizenz für Online-Glücksspiele erteilt, die ursprünglich bis 2018 galten, dann aber verlängert wurden.

Legal in Schleswig-Holstein
Demzufolge ist es möglich, legal Online-Glücksspiele zu spielen, wenn man in Schleswig-Holstein wohnt und über einen Anbieter spielt, der eine gültige Lizenz besitzt. Mit dem neuen Glücksspielstaatsvertrag sollen ab Juli 2021 Online-Glücksspiele umfassend legalisiert werden. Voraussetzung für das Inkrafttreten ist, dass der Vertrag in 13 Ländern inklusive Sachsen-Anhalt ratifiziert wird.


Quelle: Landesstelle Glücksspielsucht in Bayern / Bild: © Tim Reckmann /pixelio.de

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