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Spieler klagen Verluste ein
1500 Klagen in Österreich
31. Januar 2021

Wie das Nachrichtenmagazin „profil“ in seiner aktuellen Ausgabe berichtet, sind Anbieter von lizenzlosen Online-Glücksspielen derzeit mit einer Klagsflut von österreichischen Spielern konfrontiert. Mehrere Prozessfinanzierer haben sich darauf spezialisiert, die Summen zurückzufordern, die Spielsüchtige in Onlinecasinos verloren – den Großteil der Klagen finanziert derzeit das Wiener Unternehmen Advofin, ein Zwischenstand liegt dem Magazin „profil“ vor. Demnach unterstütze die Advofin seit dem Vorjahr 1500 Spielerklagen gegen die Betreiber konzessionsloser Online-Glücksspiele. Der Gesamtstreitwert beträgt 32 Millionen Euro. 40 der 1500 Verfahren sind abgeschlossen, in allen Fällen mussten die Casinobetreiber die Verluste zurückzahlen, insgesamt 1,5 Millionen Euro.

Finanzministerium bewertet Betreiber als „illegal“
Erfolgreich sind die Klagen deshalb, weil die meisten Anbieter von Online-Glücksspiel über keine österreichische Konzession verfügen – sie operieren mit Lizenzen aus Malta oder Gibraltar und berufen sich auf die EU-Dienstleistungsfreiheit. Das Finanzministerium bewertet diese Betreiber schlicht als „illegal“. Es sind große Namen wie bwin, Mr. Green oder William Hill, die alle legal Online-Sportwetten anbieten – auf deren Websites österreichische Spieler aber auch an konzessionslosen Glücksspielen teilnehmen können. Gerichte können die Glückspielverträge mit diesen Betreibern daher als unwirksam erklären – in dem Fall müssen die Verluste an die Spieler zurückbezahlt werden.

Anbieter Tipico gibt auf
Wie „profil“ weiter berichtet, gibt ein Anbieter sein Online-Casino demnächst auf: Der Sportwettenriese Tipico, immerhin Hauptsponsor der österreichischen Fußballbundesliga, informierte kürzlich darüber, „dass wir leider das Tipico Casino für Kunden mit Wohnsitz in Österreich dauerhaft einstellen werden“ – und zwar mit 1. Februar. Das Sportwetten-Angebot bleibt bestehen. Ein Sprecher von Tipico bat gegenüber „profil“ um Verständnis dafür, dass man sich zu den Beweggründen nicht öffentlich äußere.


Quelle: OTS / Bild: © Lupo /pixelio.de

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