EU-Beihilfebeschwerde
Online-Glücksspiel-Steuer in Kritik
9. Juni 2021
Die European Gaming and Betting Association (EGBA) hat als Reaktion auf den Vorschlag des deutschen Bundesrates zur Erhebung einer 5,3-prozentigen Steuer auf Spieleinsätze bei Online-Poker und virtuelle Automatenspiele bei der Europäischen Kommission eine formelle Beihilfebeschwerde eingereicht. "Wir haben den deutschen Behörden frühzeitig unsere Bedenken bezüglich des Steuervorschlags mitgeteilt, jedoch ohne Reaktion. Für die Maßnahme fehlt eine nach EU-Recht gültige Rechtfertigung", sagte Maarten Haijer, Generalsekretär der EGBA.
Die EGBA ist der Ansicht, dass die vorgeschlagene Steuer gegen die EU-Beihilfevorschriften ("1" - siehe unten) verstößt, da sie nur für Online-Anbieter gelte und zur Folge hätte, dass Spieleinsätze bei Online-Poker und virtuellen Automatenspielen in Deutschland mit vier- bis fünfmal höheren Sätzen besteuert würden als bei stationären Glücksspielangeboten.
Unfaire Steuervorteile
Die EGBA, die Europas führende Online- Glücksspiel und Wettanbieter vertritt, hatte bereits davor gewarnt, dass die vorgeschlagene Online-Steuer zu einem erheblichen und unfairen Steuervorteil für die Betreiber stationärer Glücksspielangebote in Deutschland führen würde. In Bayern zum Beispiel würde die Steuergesetzgebung dazu führen, dass Spieleeinsätze bei Online-Poker und virtuellen Automatenspielen vier- bis fünfmal höher besteuert werden als die entsprechenden Einsätze in stationären Casinos und 15-mal höher als Spielautomaten, die in stationären Spielhallen betrieben werden, was zu einem Steuervorteil von 290 Millionen Euro pro Jahr für die Betreiber stationärer Angebote in Bayern führen würde ("2").
Nach Ansicht der EGBA wäre das eine rechtlich nicht zulässige staatliche Beihilfe nach EU-Recht. Bundesweit würde die Steuergesetzgebung für Anbieter stationärer Glücksspiele in Deutschland nach ihrer Einschätzung eine europarechtswidrige Beihilfe in Höhe von 741 Millionen Euro pro Jahr ausmachen. ("3")
Wettbewerbsverzerrung befürchtet
"Wir begrüßen die in den letzten Jahren unternommenen Anstrengungen zur Einführung einer neuen Online-Glücksspielregulierung in Deutschland und sind uns bewusst, dass eine angemessene Steuer von den Online-Glücksspielanbietern gezahlt werden muss. Die vorgeschlagenen Steuer hat jedoch eine abstrafende Höhe und wird damit den Wettbewerb auf dem Markt verzerren, indem sie die Betreiber stationärer Glücksspielangebote in Deutschland gegenüber den Online-Anbietern direkt begünstigt Wir appellieren daher an die deutschen Politik, den vorgeschlagenen Steuersatz zu überdenken und ihn an einen Steuersatz anzugleichen, wie er in anderen EU-Ländern auf Online-Casino-Angebote erhoben wird", sagte Maarten Haijer, Generalsekretär der EGBA.
("1") Artikel 107(1) des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union.
("2") Die vorgeschlagene Steuer von 5,3 % auf Online-Poker- und Spielautomateneinsätze würde einem Steuersatz von ~125 % auf den Gewinn oder Bruttospielertrag (GGR) eines Online-Casinobetreibers entsprechen und wäre vier- bis fünfmal höher als die 25- bis 30-prozentige GGR-basierte Steuer, die der Staat Bayern auf Poker und Spielautomaten in seinen stationären Casinos erhebt, und 15-mal höher als die effektive 8-prozentige GGR-basierte Mehrwertsteuer, die auf Spielautomaten in den stationären bayerischen Spielhallen erhoben wird. Dies würde zu einem erheblichen Steuervorteil für Betreiber stationärer Angebote in Deutschland führen. Allein für den Freistaat Bayern würde sich der Vorteil auf bis zu 290 Millionen Euro pro Jahr belaufen. Zukünftige Unterschiede der Steuerabgaben von Anbietern stationärer und online-basierter Casino-Spiele in Deutschland.pdf, Goldmedia (2021).
("3") Die Steuergesetzgebung soll im Juni 2021 vom Bundestag beschlossen werden.
Online-Glücksspiel-Steuer in Kritik
9. Juni 2021
Die European Gaming and Betting Association (EGBA) hat als Reaktion auf den Vorschlag des deutschen Bundesrates zur Erhebung einer 5,3-prozentigen Steuer auf Spieleinsätze bei Online-Poker und virtuelle Automatenspiele bei der Europäischen Kommission eine formelle Beihilfebeschwerde eingereicht. "Wir haben den deutschen Behörden frühzeitig unsere Bedenken bezüglich des Steuervorschlags mitgeteilt, jedoch ohne Reaktion. Für die Maßnahme fehlt eine nach EU-Recht gültige Rechtfertigung", sagte Maarten Haijer, Generalsekretär der EGBA.
Die EGBA ist der Ansicht, dass die vorgeschlagene Steuer gegen die EU-Beihilfevorschriften ("1" - siehe unten) verstößt, da sie nur für Online-Anbieter gelte und zur Folge hätte, dass Spieleinsätze bei Online-Poker und virtuellen Automatenspielen in Deutschland mit vier- bis fünfmal höheren Sätzen besteuert würden als bei stationären Glücksspielangeboten.
Unfaire Steuervorteile
Die EGBA, die Europas führende Online- Glücksspiel und Wettanbieter vertritt, hatte bereits davor gewarnt, dass die vorgeschlagene Online-Steuer zu einem erheblichen und unfairen Steuervorteil für die Betreiber stationärer Glücksspielangebote in Deutschland führen würde. In Bayern zum Beispiel würde die Steuergesetzgebung dazu führen, dass Spieleeinsätze bei Online-Poker und virtuellen Automatenspielen vier- bis fünfmal höher besteuert werden als die entsprechenden Einsätze in stationären Casinos und 15-mal höher als Spielautomaten, die in stationären Spielhallen betrieben werden, was zu einem Steuervorteil von 290 Millionen Euro pro Jahr für die Betreiber stationärer Angebote in Bayern führen würde ("2").
Nach Ansicht der EGBA wäre das eine rechtlich nicht zulässige staatliche Beihilfe nach EU-Recht. Bundesweit würde die Steuergesetzgebung für Anbieter stationärer Glücksspiele in Deutschland nach ihrer Einschätzung eine europarechtswidrige Beihilfe in Höhe von 741 Millionen Euro pro Jahr ausmachen. ("3")
Wettbewerbsverzerrung befürchtet
"Wir begrüßen die in den letzten Jahren unternommenen Anstrengungen zur Einführung einer neuen Online-Glücksspielregulierung in Deutschland und sind uns bewusst, dass eine angemessene Steuer von den Online-Glücksspielanbietern gezahlt werden muss. Die vorgeschlagenen Steuer hat jedoch eine abstrafende Höhe und wird damit den Wettbewerb auf dem Markt verzerren, indem sie die Betreiber stationärer Glücksspielangebote in Deutschland gegenüber den Online-Anbietern direkt begünstigt Wir appellieren daher an die deutschen Politik, den vorgeschlagenen Steuersatz zu überdenken und ihn an einen Steuersatz anzugleichen, wie er in anderen EU-Ländern auf Online-Casino-Angebote erhoben wird", sagte Maarten Haijer, Generalsekretär der EGBA.
("1") Artikel 107(1) des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union.
("2") Die vorgeschlagene Steuer von 5,3 % auf Online-Poker- und Spielautomateneinsätze würde einem Steuersatz von ~125 % auf den Gewinn oder Bruttospielertrag (GGR) eines Online-Casinobetreibers entsprechen und wäre vier- bis fünfmal höher als die 25- bis 30-prozentige GGR-basierte Steuer, die der Staat Bayern auf Poker und Spielautomaten in seinen stationären Casinos erhebt, und 15-mal höher als die effektive 8-prozentige GGR-basierte Mehrwertsteuer, die auf Spielautomaten in den stationären bayerischen Spielhallen erhoben wird. Dies würde zu einem erheblichen Steuervorteil für Betreiber stationärer Angebote in Deutschland führen. Allein für den Freistaat Bayern würde sich der Vorteil auf bis zu 290 Millionen Euro pro Jahr belaufen. Zukünftige Unterschiede der Steuerabgaben von Anbietern stationärer und online-basierter Casino-Spiele in Deutschland.pdf, Goldmedia (2021).
("3") Die Steuergesetzgebung soll im Juni 2021 vom Bundestag beschlossen werden.
Quelle: OTS / Bild: © Tim Reckmann /pixelio.de